24.09.2019 - Neue Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV - DV/800 und FwDV/DV 810

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Veröffentlicht: Dienstag, 24. September 2019 10:47
Geschrieben von Infodienst IM BW
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Der „Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)“ des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder hat die Einführung der Dienstvorschriften „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (FwDV/DV 800)“ und „Sprech- und Datenfunkverkehr (FwDV/DV 810)“ sowohl als Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) als auch als Dienstvorschrift für den gesamten Bevölkerungsschutz (DV) empfohlen. Die Dienstvorschriften richten sich als all-gemeine Dienstvorschrift (DV) an alle, die insbesondere den Digitalfunk nutzen. Dies sind neben den Feuerwehren der Rettungsdienst sowie die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen.

Für Baden-Württemberg sind die beiden Dienstvorschriften durch Schreiben unseres Referats 62 „Feuerwehr und Brandschutz“ vom 14. August 2019 bekannt gegeben. Durch die Regelungen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg vom 5. Februar 2018 (VwV-Feuerwehrausbildung)“ sind die FwDV bei den Feuerwehren verbindlich zu beachten. Die weiteren im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Einrichtungen und Organisationen wenden die DV 800 und DV 810 im Rahmen der Nutzung des Digitalfunks BOS an.

Die Kommunikation im Einsatz erfolgt heute nicht mehr ausschließlich über den Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Viele Einsatzleitfahrzeuge und Einsatzführungsstellen sind darüber hinaus mit weiteren Übertragungstechniken ausgestattet. Dies und selbstverständlich die voranschreitende Einführung des Digitalfunks BOS hat eine grundlegende Überarbeitung der aus den 1980er Jahren stammenden Dienstvorschriften zum IuK-Einsatz erforderlich gemacht.

In der FwDV/DV 800 sind die grundlegenden Techniken und technikübergreifende Handlungsanweisungen (z. B. Vorrangstufen und Buchstabieralphabet) des IuK-Einsatzes beschrieben. Diese Gesichtspunkte werden unabhängig vom gewählten Übertragungsweg verwendet. Ein besonderes Augenmerk wurde bei der Überarbeitung auf die Beachtung der Grundsätze zur Informationssicherheit gelegt.

Die FwDV/DV 810 berücksichtigt die technischen Besonderheiten und die Abwicklung des Sprech- und Daten-funkverkehrs im Digitalfunk BOS sowie im Analogfunk der BOS. Da die grundlegenden Regelungen für alle BOS gleichermaßen gelten, wird ein reibungsloser Funkverkehr gewährleistet.

Um einen länderübergreifenden Ein-satz sicherzustellen, können daher nur Verfahrensweisen geregelt werden, die bundesweit und für die betreffenden BOS einheitlich sind, wobei die Vor-schriften für den IuK-Einsatz erstmals als von der Polizei unabhängige Dienstvorschriften erstellt wurden; inhaltlich sind sie im Wesentlichen identisch. Darüber hinaus gelten die länder- und organisationsspezifischen Regelungen ergänzend. In Baden-Württemberg sind dies beispielsweise die Beiträge der Schriftenreihe „Regelungen zum Betriebshandbuch Digitalfunk BOS“ des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, die veröffentlicht und auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule eingestellt sind.

Die neuen Dienstvorschriften FwDV/DV 800 „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz“ und FwDV/DV 810 „Sprech- und Datenfunkverkehr“ können auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Seiten/fwdv.aspx

Quelle: Infodienst 8/2019, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Abt. 6 — Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement