Tipps, damit Silvester nicht tragisch endet!

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Expertentipp der Freiwilligen Feuerwehr Oberderdingen

Mit einem Knall ins neue Jahr!

Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich "Gäste" Ihrer Party werden.

Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk

Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Dekorationen und Ausstattungen

Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:

Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren selbstverständlich auch in der Silvesternacht. Notruf-Telefon 112

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg



Sicheres Silvester

Arbeitsreichste Nacht des Jahres für 1,3 Millionen Feuerwehrangehörige / Unachtsamer Umgang mit Feuerwerk häufig Ursache / Rettungsdienst entlasten

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle: Den 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus. Zumeist sind diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. „Helfen Sie mit: Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet den Rettungsdienst, der vor allem in Großstädten oft übermäßig gefordert ist“, appelliert der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern. Allein in Berlin verletzen sich nach Feuerwehrangaben jedes Jahr rund 500 Personen in der Silvesternacht.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

Die Feuerwehren wünschen den Menschen in Deutschland einen geruhsamen Jahreswechsel.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband


 

Der Deutsche Feuerwehrverband rät: Weihnachtsbaum nicht auf Terrasse lagern

Silvester: So schützen Sie Ihren Balkon vor Böllern

Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Man plant, sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder im Sommer wieder in den Garten zu stellen – doch vor allem an Silvester ist dieses Gerümpel gefährlich. „Wenn Balkon oder Terrasse voll gestellt sind, erhöht sich damit die Brandlast ungemein“, warnt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).
„Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier oder der ausgetrocknete Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden. Sie könnten durch einen fehlgeleiteten – oder gar gezielt abgeschossenen – Böller in Brand gesetzt werden“, erklärt der DFV. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten.
Daher rät der DFV, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.“ Wenn der Balkon doch brennt, sollte man nur dann versuchen, das Feuer zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Türen schließen und mit allen Personen die Wohnung verlassen. „Alarmieren Sie auf jeden Fall die Feuerwehr über den kostenfreien Euro-Notruf 112!“, appelliert der DFV.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband


 

Feuerwehr warnt vor Risiken bei Silvesterfeier

Gefährliche Kombination von Alkohol, Böllern und Unachtsamkeit

Ausgebrannte Partyräume, schwer verletzte Gäste und tragisches Ende ausgelassener Feten: Beim Jahreswechsel kommt es erfahrungsgemäß zu zahllosen Zwischenfällen bei Silvesterfeiern. "Gefährlich ist die Kombination von Alkohol, Feuerwerkskörpern und Unachtsamkeit", warnt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).

Er appelliert an alle Organisatoren und Gäste von Feiern, durch umsichtiges Verhalten Unfälle zu vermeiden. "Denken Sie bereits beim Schmücken der Räume an das Freihalten der Fluchtwege und schwer entflammbare Dekoration", rät Schreck. Beim Jahreswechsel kommt es vor allem in engen Partykellern, vollgestellten Gartenlauben oder normalerweise anderweitig genutzten Hallen zu Bränden durch leicht entflammbare Dekorationsartikel. Zudem verzeichneten die Rettungsdienste viele Einsätze durch in der Enge gezündetes Tischfeuerwerk oder Knallkörper, die in Personengruppen explodieren.

"Ausgelassenheit durch Alkoholkonsum fördert die Unachtsamkeit - schnell werden dann Wunderkerzen im trockenen Weihnachtsbaum entzündet oder Heizstrahler mit Jacken bedeckt", erklärt der Experte. Kombiniert mit der Enge und fehlenden Fluchtwegen in Privaträumen, die nicht für große Feiern ausgelegt sind, kann dies auch zur Panik im Brandfall führen. Auch im Straßenraum lauern laut Schreck Gefahren für Feiernde: "Viele Unfälle entstehen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern - insbesondere dann, wenn diese unsachgemäß gezündet werden." Der DFV bittet Autofahrer wie Fußgänger um erhöhte Aufmerksamkeit in der Silvesternacht.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)


 

Hinweis des Innenministeriums zum Brandschutz:

Verbot von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern

Nach einer neuen bundesgesetzlichen Vorgabe im Sprengstoffrecht sind zum Jahreswechsel 2009/2010 erstmals Silvesterfeuerwerke insbesondere aus Brandschutzgründen in "unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern" generell verboten. Das Umwelt- und Innenministerium haben auf Grund verschiedener Anfragen in einem Schreiben die Kommunen im Land auf die neue gesetzliche Regelung aufmerksam gemacht. Dieses Verbot gilt unmittelbar kraft Gesetzes. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Ministerien weisen darauf hin, dass die Ortspolizeibehörden zusätzlich die Möglichkeit haben, in den jeweiligen Kommunen von dem Verbot betroffene Gebiete, Straßen und Plätze zu konkretisieren und öffentlich bekannt zu machen. Die Ortspolizeibehörden könnten außerdem aus begründetem Anlass auch Ausnahmen von dem neuen generellen Verbot festlegen.
Das bisher schon aus Gründen des Lärmschutzes geltende Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen bleibt auch künftig bestehen. Städte und Gemeinden hatten außerdem auch in der Vergangenheit die Möglichkeit, in besonders brandgefährdeten Gebieten ein Verbot für Feuerwerke zu verhängen. Davon hat beispielsweise die Stadt Tübingen nach einem Brand im vergangenen Jahr für den Bereich der historischen Altstadt Gebrauch gemacht.

Quelle: Umweltministerium und Innenministerium Baden-Württemberg


 

Hinweis des Ordnungsamtes der Stadt Oberderdingen zu Silvester

Amtliche Bekanntmachung: Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Mit Chinaböllern, Knallfröschen und Silvesterraketen wird traditionell und fröhlich das neue Jahr begrüßt. Leider bringt die Tradition auch Gefahren mit sich, denn Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können beim falschen Umgang damit auch mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben und Gesundheit gibt das Ordnungsamt daher folgende Hinweise.

Böller und Raketen gehören zum Jahreswechsel dazu. Feuerwerkskörper sind jedoch kein ungefährliches Spielzeug. Jedes Jahr gibt es zum Teil schlimme Verletzungen und auch Brände mit entsprechenden Sachschäden sind keine Einzelfälle.

Damit das Feuerwerk ein Ausdruck der Lebensfreude bleibt, weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper/ Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist. Diese Ein-schränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz.

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper / Knallkörper zu zünden.

In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV)!

Hierzu zählen insbesondere das Stadtzentrum Oberderdingen sowie die Ortskerne in Flehingen und Großvillars.

Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern / Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – handelsübliches Silvesterfeuerwerk) verboten ist (§ 23 Abs. 2 Satz 2 1. SprengV).

Bitte achten Sie auf die Bedienungshinweise der Hersteller. Nur Böller und Raketen, die eine BAM – Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung haben und mit dem Kürzel „BAM“ gekennzeichnet sind, sind sicher. Dazu zählen auch Feuerwerkskörper mit einem europaeinheitlichen CE – Kennzeichen, die bei korrekter Bedienung ebenfalls sicher sind. Es wird zudem vor gefährlichen Böllern, die nicht in Deutschland zugelassen sind gewarnt. Böller und Raketen aus dem Ausland können zwar billiger sein, sind dafür aber nicht garantiert sicher - und deshalb verboten. Bei nicht geprüften Feuerwerkskörpern kann es zu schweren Verletzungen kommen, wenn sie unkontrolliert abbrennen.

Allgemeine Hinweise:

Wir bitten um Beachtung und wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Ordnungsamt

Stadt Oberderdingen

Quelle: Stadtverwaltung Oberderdingen


Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Jedes Jahr gibt es zahlreiche schwere Unfälle mit Silvesterfeuerwerk. Ein paar kleine Tipps und Vorsichtsmaßnahmen helfen, sicher und gesund ins neue Jahr zu starten.

Am Donnerstag den 28. Dezember beginnt der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Umweltminister Franz Untersteller appellierte deshalb an Verbraucherinnen und Verbraucher, beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf deren Kennzeichnung und Zulassung zu achten.

„Bitte lesen Sie vor dem Zünden der Raketen, Böller und Batterien unbedingt die Gebrauchsanleitung“, sagte Untersteller. „Die darin geforderten Mindestabstände nach dem Zünden des Feuerwerkskörpers kommen nicht von ungefähr. Sie dienen Ihrem eigenen Schutz und der Sicherheit Dritter. Daher mein dringender Appell: Halten Sie sich ganz konsequent an die Vorgaben des Herstellers.“ Wird beispielsweise beim Abbrennen des Feuerwerkskörpers ein Abstand von acht, 20 oder 40 Metern nach dem Zünden gefordert, muss kritisch geprüft werden, ob dieser auch eingehalten werden kann.

Wichtig sei ferner, so der Minister, dass am Produkt angebrachte Stützen zur Gewährleistung der Standsicherheit vor dem Zünden des Feuerwerkskörpers ausgeklappt werden. Franz Untersteller erinnert zudem daran, Dachfenster über den Jahreswechsel zu schließen und leicht entzündliches Material von Balkonen und Terrassen zu entfernen.

Örtliche Regelungen zum Silvesterfeuerwerk beachten

Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember 2017 und am 1. Januar 2018 gezündet werden. In manchen Gemeinden bestehen weitere zeitliche Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. In bestimmten Teilen einer Gemeinde kann das Zünden auch komplett verboten sein. In unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie zum Beispiel Fachwerkhäusern oder Holzlagern sind Silvesterfeuerwerke generell untersagt.

Der Umweltminister wies darauf hin, dass die Gewerbeaufsicht auch in diesem Jahr wieder im Handel stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper kontrollieren werde. Feuerwerkskörper, die das Prüfverfahren der deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchlaufen haben und zum Verkauf zugelassen sind, tragen die Ziffernfolge „0589“ in der aufgedruckten Registriernummer. Hier finden Sie eine Liste der Registrierungsnummern von Feuerwerkskörpern, die von den Mitgliedsfirmen des deutschen Verbands der pyrotechnischen Industrie zum diesjährigen Silvesterverkauf auf dem Markt angeboten werden.

Mitteilungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern über unsichere Produkte nimmt das Regierungspräsidium Tübingen als zentrale Marktaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 07071/757-5419 oder der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen. 

Auskunft über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern erteilen die Stadtkreise und Landratsämter.

11 Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerk

  1. Feuerwerkskörper müssen mit der CE-Kennzeichnung sowie der vierstelligen Kennziffer der für die Zulassung verantwortlichen, benannten Stelle in der EU gekennzeichnet sein. Die BAM hat als benannte Stelle die Kennziffer 0589.
  2. Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 1“ (Kategorie 1) dürfen nur an Personen über 12 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden.
  3. Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 2“ (Kategorie 2) dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden, da sie gefährlicher sind als Feuerwerk der Kategorie 1.
  4. Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte beziehungsweise beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten. Diese Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  5. „Blindgänger“ dürfen auf keinen Fall nochmals angezündet werden.
  6. Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt nach § 40 Sprengstoffgesetz eine Straftat dar.
  7. Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
  8. Bei Batterie-Feuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können. Vom Hersteller vorgesehene Stützvorrichtungen sind auszuklappen.
  9. Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen werden durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt, die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
  10. Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, etwa Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.
  11. Silvesterfeuerwerk niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen. 

 

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich "Gäste" Ihrer Party werden.

Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk

Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Dekorationen und Ausstattungen

Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:

Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren selbstverständlich auch in der Silvesternacht. Notruf-Telefon 112