Vorsicht beim Böllern – Regeln um gesund und sicher ins neue Jahr zu starten

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Am 29. Dezember startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Der Umweltminister appellierte daran, beim Kauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die Kennzeichnung zu achten und die Gebrauchsanleitung zu lesen. Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.

Am Freitag startet der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Gezündet werden dürfen Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar. In manchen Gemeinden bestehen weitere zeitliche Einschränkungen für das Zünden von Feuerwerkskörpern. Darüber hinaus kann in bestimmten Teilen einer Gemeinde das Abbrennen auch komplett verboten sein. In unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern oder Holzlagern darf Feuerwerk aus Brandschutzgründen nicht gezündet werden. Auch in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen sind Silvesterfeuerwerke aus Lärmschutzgründen untersagt.

Der Umweltminister appellierte daran, beim Kauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die Kennzeichnung zu achten. Vor dem Zünden der Raketen und Böller sei es wichtig, die Gebrauchsanleitung zu lesen. „Wir alle können dazu beitragen, die Unfall- und Brandgefahr in der Silvesternacht deutlich zu vermindern, indem wir sorgsam mit Feuerwerk und Böllern umgehen.“ Dazu gehöre auch, über den Jahreswechsel Dachfenster geschlossen zu halten und auf den Balkonen kein leicht brennbares Material aufzubewahren, so Untersteller.

Sozialminister weist auf Gesundheitsgefahren hin

Der für Gesundheit zuständige Sozialminister wies besonders auf die Gefahren für das menschliche Gehör hin: „Viele Menschen unterschätzen den Geräuschpegel mancher Silvesterkracher, der vergleichbar mit dem Start eines Düsenjets ist. Je dichter die Explosion des Krachers jedoch am Ohr erfolgt, desto schlimmere Hörschäden drohen. Deshalb sollte zum Schutz des eigenen Gehörs ein Sicherheitsabstand von mindestens zehn bis zwanzig Metern zu Böllern und sonstigen Silvesterkrachern eingehalten werden.“

Der Sozialminister weiter: „Durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk kann es in der Neujahrsnacht auch zu schweren Verletzungen im Bereich der Hände, des Gesichtes und der Augen kommen.“ Es sei daher wichtig, die Gebrauchsanweisungen zu befolgen.

Die Gewerbeaufsicht wird wie jedes Jahr stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper im Handel kontrollieren.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) veröffentlicht Informationen über unsichere Produkte auf ihrer Internetseite. Feuerwerkskörper, die das Prüfverfahren der BAM durchlaufen haben, tragen die Ziffernfolge „0589“ in der aufgedruckten Registriernummer. Eine Liste der Registrierungsnummern von Feuerwerkskörpern, die von den Mitgliedsfirmen des deutschen Verbands der pyrotechnischen Industrie zum diesjährigen Silvesterverkauf auf dem Markt angeboten werden, steht auf der Webseite des Verbands der pyrotechnischen Industrie.

Mitteilungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern über unsichere Produkte nimmt das Regierungspräsidium Tübingen als zentrale Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 07071/757-5419 oder der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.

Auskunft über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern erteilt die Gewerbeaufsicht in den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise. Eine aktuelle Liste der zuständigen Behörden ist auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg eingestellt.

Informationen und Regeln zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk:

Werden Sie zum Jahreswechsel zum Brandschützer

Eine ausgelassene Silvesterfeier gehört für viele Menschen zu einem perfekten Start ins neue Jahr. „Für 2019 wünsche ich Ihnen nur das Beste! Bei allem Feiern nur meine Bitte: Passen Sie auf sich und andere auf, behalten Sie stets die Übersicht – und werden Sie zum Jahreswechsel selbst ein Brandschützer. Sie können sich und Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit einer Reihe von Maßnahmen vor einem Brand schützen: damit die Feuerwehr nicht noch zum Gast auf Ihrer Silvesterparty werden muss“, sagt der Innenminister mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel.

ZehnTipps, damit Sie ohne die Feuerwehr ins neue Jahr kommen:

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so rufen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 an und machen Sie bitte genaue Angaben!

BAM: Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern

Quelle: Land Baden-Württemberg