Offenes Feuer – Private Veranstaltungen

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von Ihrer Feuerwehr Oberderdingen

 

Offenes Feuer – Private Veranstaltungen

 

Offenes Feuer und Licht (z.B. Lagerfeuer, Grillfeuer, Fackeln), die ausschließlich auf Privatgelände angewendet werden, bedürfen keiner Genehmigung durch die Behörde. Sie sind generell auch nicht anzeigepflichtig.

Bei der Verwendung von Feuer und offenem Licht sind immer besondere Sorgfaltspflichten zu beachten:

Wir möchten Sie noch auf folgendes hinweisen:

Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften liegt im privaten Bereich. Mängel in diesem Bereich können im Schadensfall zu privatrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsfragen führen.

In einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle (z.B. Grillhütte) dürfen unter Beachtung der Nutzungsbedingungen der zuständigen Ortsverwaltung auch in Waldgebieten Feuer entzündet werden. In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald generell nicht geraucht werden.

Quelle: u.a. Auszüge aus dem Landeswaldgesetz – LwaldG vom 31. August 1995