Bevölkerungsschutz

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Der "Katastrophenschutz" beschreibt in der Bundesrepublik Deutschland die Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung sowie zum Schutz der Umwelt bei Katastrophenereignissen in Friedenszeiten, beispielsweise bei großflächige Naturereignissen wie Hochwasser- oder Sturm, bei Unglücken mit einer großen Anzahl an Verletzten, aber auch bei terroristischen Anschlägen. Der Katastrophenschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.

Der "Zivilschutz" hingegen gehört ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz und den Zuständigkeitsbereich des Bundes, und beschreibt die nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Lebens im Verteidigungs- oder Spannungsfall. Da in der Praxis aber sowohl der Katastrophenschutz als auch der Zivilschutz ineinander greifen, und die Schadenslagen bei Ereignissen in beiden Bereichen auch überwiegend von den Helfern der gleichen Organisationen bewältigt werden, spricht man heute auch wieder vom "Bevölkerungsschutz" als Überbegriff.

Der Bund hat für den Zivilschutz das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingerichtet. Das BBK kann aber auch als bundesweite Koordinierungsstelle für den Katastrophenschutz dienen. Er stellt den Ländern unterstützend Mittel (Geld, Fahrzeuge und Geräte) für den Katastrophen- bzw. Zivilschutz bereit. Außerdem unterhält der Bund die Bundesanstalt "Technisches Hilfswerk (THW)", auf das die Länder zurückgreifen können. Die Bundesländer sind letztlich für den Aufbau und die Unterhaltung des Bevölkerungsschutzes verantwortlich.

Im Bevölkerungsschutz wirken überwiegend die öffentlichen Feuerwehren, die Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz (DRK, inklusive der Fachbereiche Wasser- und Bergrettung), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Johanniter-Unfallhilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD), Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)) sowie das Technsiche Hilfswerk (THW) mit. Die Organisationen übernehmen dabei ihre Aufgaben in verschiedenen Fachdiensten, wie beispielsweise dem Brandschutz, der Technischen Hilfe, dem ABC-Schutz oder dem Sanitäts- und Betreuungsdienst. Im Rahmen der Amtshilfe können auch die Bundeswehr sowie die Bundes- und Länderspolizeien eingesetzt werden.

Weitergehende Informationen zum Bevölkerungsschutz insbesondere auch zur eigenen Vorbereitung und zum Selbstschutz entnehmen Sie bitte den angefügten Web-Links.