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Rettungsgasse

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Rettungsgasse

 

Klare Regelungen zur Bildung der Rettungsgasse

Mit dem Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 14.12.2016 ist nun eindeutig klargestellt, wann und wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. Fahrzeugführer müssen demnach eine Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stillstand des Verkehrs bilden. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts danebenliegenden Fahrstreifen zu bilden.  

Der Gesetzestext des Paraphen 11 Absatz 2 lautet:

"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ 

Einsatzkräfte können sich über diese Klarstellung freuen, da sie den Einsatz erleichtert. Sie sollten aber auch als Privatpersonen Vorbild sein und diese Regelung beachten!

Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, 23.12.16

Regelungen vereinfacht

Stockender Verkehr auf einer dreispurigen Autobahn und von hinten nähert sich ein Rettungswagen. Wer muss jetzt wohin ausweichen? Weil viele Autofahrer nicht wissen, wie man eine Rettungsgasse bildet, wurden die Regelungen nun vereinfacht.

Die Rettungsgasse wird künftig immer zwischen der äußersten linken und der daneben liegenden rechten Spur gebildet. (© Fotolia.com/VRD)

Seit 14.12.2016 gilt folgende Regelung: Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Straßen müssen Autofahrer die Rettungsgasse unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden (§11 Absatz 2 StVO). Leicht einprägen können sich Autofahrer die neue Vorgabe anhand der sogenannten "Rechte-Hand-Regel": Dabei befindet sich die Rettungsgasse immer zwischen Daumen und Zeigefinger. Der Daumen markiert die linke Fahrspur und die anderen Finger eine beliebige Anzahl weiterer Fahrbahnen.

Konkretisiert wird auch der Zeitpunkt, wann die Rettungsgasse gebildet werden muss, nämlich sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von Ortschaften Schritt-Tempo fahren oder der Verkehr steht.

Positiv aufgenommen wird die Initiative des Gesetzgebers von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Aus Sicht der Unfallchirurgen ist die gesetzliche Klarstellung zur Rettungsgasse ein wichtiger Mosaikstein für eine reibungslose Notfallmedizin. Die besten Überlebenschancen haben Unfallopfer in der sogenannten "Golden Hour of Shock" – also innerhalb von 60 Minuten nach Eintreffen des Rettungsdienstes am Unfallort und der stationären Einlieferung in eine Klinik.

Rettungsgasse in Miniatur

Ein zweiminütiger Film des Hamburger Miniatur Wunderlands zeigt auf eindrucksvolle Weise, mit welchen Schwierigkeiten Rettungskräfte zu tun haben, wenn Autofahrer die Rettungsgasse blockieren. Fast 1.000 Stunden haben die Macher an der Minitaturdarstellung der Autobahnsituation gebastelt. Das Ergebnis können Sie sich hier ansehen: 

 

Rettungsgasse bilden in der Stadt - DVR gibt Tipps zum richtigen Verhalten

Im Rückspiegel erscheint Blaulicht, ein Martinshorn ertönt und der Einsatzwagen nähert sich: Jetzt heißt es schnell regieren und den Weg freimachen, damit die Rettungskräfte zügig an den Unfallort gelangen können. Wie Sie die Rettungsgasse in verschiedenen Situationen innerorts richtig bilden, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) anhand verschiedener Fallbeispiele.

Einer der häufigsten Fehler ist beim Ertönen des Martinshorns unvermittelt auf der Fahrbahn abzubremsen. Damit riskiert man nicht nur einen Auffahrunfall, sondern auch eine Behinderung des Einsatzwagens.

An der Kreuzungsampel

Das Einsatzfahrzeug nähert sich von hinten. Man selbst steht mit dem Auto vor einer roten Ampel. Was tun?

  • Vorsichtig über die rote Ampel in den Kreuzungsbereich fahren. Auf diese Weise bekommen auch alle, die hinter Ihnen fahren Platz, um den Weg für die Rettungskräfte freizumachen.
  • Achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmende und gefährden Sie diese nicht.
  • Die Ampel ist grün? Fahren Sie nicht einfach weiter.
  • Blinken Sie rechts, verringern Sie die Geschwindigkeit und fahren Sie an den rechten Fahrbahnrand.
  • Halten Sie an.

Bei stockendem oder stehendem Verkehr auf der Hauptverkehrsstraße

Das Einsatzfahrzeug nähert sich, der Verkehr stockt oder steht auf einer Hauptverkehrsstraße mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung.

  • In der Richtungsfahrbahnmitte muss der Weg freigehalten werden.
  • Auf einer dreispurigen Straße müssen die Kraftfahrzeug Fahrenden eine Gasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren bilden.
  • In der Regel darf die Standspur nicht genutzt werden.
  • Dieses Prinzip gilt sowohl in der Stadt als auch auf Autobahnen und Bundesstraßen.

Faustregel zur Bildung einer Rettungsgasse

„Am besten kann ich mir die Rettungsgasse bei mehrspurigen Fahrbahnen mit der Rechten-Hand-Regel merken. Ich schaue auf meine rechte Hand. Die Finger symbolisieren die Fahrspuren, die vor mir liegen. Der Daumen ist die linke Spur, auf der die Autos etwas weiter nach links fahren sollten. Die ‚Lücke‘ zwischen Daumen und Zeigefinger ist die Rettungsgasse“, beschreibt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner die Faustregel zur Bildung einer Rettungsgasse.

Bei Fahrstreifen mit je einer Richtung

Das Einsatzfahrzeug nähert sich. Es gibt nur einen Fahrstreifen je Richtung.

  • Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit.
  • Setzen Sie den rechten Blinker.
  • Fahren Sie an den rechten Fahrbahnrand und halten Sie dort.
  • Wichtig ist, den Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug einzuhalten. So können Sie mit dem Pkw möglichst gerade am Fahrbahnrand halten, ohne mit dem Heck den Weg für die Einsatzkräfte zu versperren.

Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR, www.dvr.de, 05.06.20

 

Mehr Informationen:

  •  Info-Broschüre vom ADAC
  •  Weitere Informationen vom ADAC unter folgendem Link
  • Rettungsgasse bilden in der Stadt vom DVR unter folgendem Link


 


   
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