Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

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Katwarn Warnungen

   

Sperrung der Grill- und Feuerstellen

 

In der Stadt Oberderdingen besteht derzeit aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen eine erhöhte Waldbrandgefahr. 

Das Ordnungsamt Oberderdingen hat daher das Benutzen der Grill- und Feuerstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, ab Freitag, 10.07.2026 ausdrücklich untersagt.

Das Aufsuchen der Grillplätze ohne offenes Feuer zu machen, bleibt weiterhin erlaubt.  Die Nutzung mitgebrachter Grills, sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gem. § 41 Abs. 1 Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.

Wir bitten ferner eindringlich darum, das vom 01. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Das Grill- und Rauchverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt kontrolliert. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.

Quelle: Stadtverwaltung Oberderdingen, 09.07.26

   

16.11.2022 - Verwaltungsrechtsseminar zum Thema „Kostenersatz“ besucht

Details

Zum Themakomplex „Kostenersatz gemäß § 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG)“ besuchte Kommandant Thomas Meffle zusammen mit Amtsleiterin Raphaela Trumpp sowie Sarah Simmel vom Bürger-/Ordnungsamt am Mittwoch, 16.11.2022 ein Verwaltungsrechtsseminar, welches durch die Firma Brandberatung UNGER in Weissach durchgeführt wurde.

Bei diesem Tagesseminar wurden die Aspekte einer rechtskonformen Abrechnung von Feuerwehreinsätzen nach dem Feuerwehrgesetzt und nach der neuen Verordnung zur Umsatzsteuer erläutert und besprochen.

Inhaltliche Schwerpunkte des sechsstündigen Seminars waren dabei:

  • Kostenfreie und kostenpflichtige Einsatztätigkeiten der Gemeindefeuerwehr im Kontext von § 2 FwG
  • Adressatenbestimmung der Bescheide bei kostenpflichtigen Einsätzen und Darstellung § 6 (2), (3) sowie § 7 PolG
  • Potentielle inhaltliche Fehler im Kostenersatzbescheid (Ermessensfehler)
  • Kostenersatz in Fällen der Amtshilfe (§ 8 LVwVfG)
  • Kostenersatz in Fällen der Überlandhilfe (§ 26 FwG)
  • Kostenersatz bei regelmäßig wiederkehrenden Einsatzlagen (Türöffnung, Unterstützung des Rettungsdienstes sowie (Fehl-)Alarmierungen wegen Nutz- und Lagerfeuern)
  • Besprechung von Praxisfällen der Seminarteil
   
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