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7. Dezember - "Tag des brandverletzten Kindes"

„Tee tut weh”

Lena war 13 Monate alt, hatte gerade laufen gelernt und verbrühte sich so schwer mit heißem Tee, dass sie noch heute großflächige Narben davon trägt. Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten gehören zu den häufigsten Unfallursachen bei kleinen Kindern, insbesondere im Alter von 0 bis 2 Jahren. Am 7. Dezember ist der „Tag des brandverletzten Kindes“. Unter dem diesjährigen Motto „Tee tut weh” macht Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. auf die Gefahren von Verbrühungen bei Kindern aufmerksam.

Paulinchen e.V. lädt Kliniken, Feuerwehren, Arztpraxen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen ein, sich aktiv zu beteiligen. Ziel ist es, durch vielfältige Aktionen und Aufklärungsarbeit die Öffentlichkeit für die Prävention von Verbrennungen und Verbrühungen zu sensibilisieren. „Jedes Jahr erleiden in Deutschland rund 30.000 Kinder Verbrennungen und Verbrühungen“, erklärt Susanne Falk, Vorstandsvorsitzende von Paulinchen e.V. „Mit dem ‚Tag des brandverletzten Kindes‘ am 7. Dezember wollen wir ein Bewusstsein für die Gefahren schaffen und gemeinsam dazu beitragen, Kinder zu schützen. Eine Verletzung dieser Art hat schwerwiegende Folgen für das Kind und die gesamte Familie.“

„Rund 75 % der Kinder mit thermischen Verletzungen haben sich Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten zugezogen“, weiß Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH). „Die Tasse mit heißem Tee zählt dabei zur häufigsten Unfallquelle. Aber auch heißer Kaffee kann die dünne Babyhaut bereits nachhaltig verbrühen. Deshalb ist es besonders wichtig, keine Heißgetränke zu sich zu nehmen, wenn ein Kind auf dem Arm oder Schoß ist.“

„Für Eltern von Babys und Kleinkindern ist die Information über reale Gefährdungspunkte im Familienalltag und einfache vorbeugende Maßnahmen immer wieder wichtig“, erklärt Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). „Der diesjährige Aktionstag setzt genau hier an und schärft das Bewusstsein, dass so etwas Alltägliches wie Heißgetränke besondere Vorsicht im Umgang mit kleinen Kindern erfordert.“

Interessierte Einrichtungen und Organisationen können sich auf der Website von Paulinchen e.V. anmelden und kostenloses Informationsmaterial und weitere Aktionsmaterialien anfordern. Mit kreativen Aktionen wie Infoständen, Workshops und Mitmach-Aktionen können sie das Thema in den Fokus rücken und wertvolle Präventionsarbeit leisten. Für weitere Informationen und Anmeldungen besuchen Sie bitte www.paulinchen.de.

Paulinchen e.V. veröffentlicht zu diesem Thema und mit Lenas Geschichte eine groß angelegte Verbrühungskampagne, die ab November bundesweit sichtbar sein wird.

Tipps zum Schutz:

  • Heißgetränke nie zu nah an den Rand von Tisch- und Arbeitsplatte stellen.
  • Keine herabhängenden Tischdecken verwenden, wenn Kleinkinder im Haushalt leben.
  • Wasserkocher und andere elektrische Geräte immer außer Reichweite Ihres Kindes stellen. Vorsicht mit herabhängenden Kabeln!
  • Nichts Heißes trinken, wenn das Kind auf dem Arm oder auf dem Schoß ist!
  • Töpfe und Pfannen immer auf die hinteren Herdplatten stellen und auf diesen kochen. Griffe stets nach hinten drehen.
  • Kochfeld mit einem Herdschutzgitter sichern, damit Ihr Kind nicht auf heiße Platten fassen oder Töpfe auf sich herabziehen kann.
  • Brennendes Fett durch Abdecken mit einem Deckel ersticken. Niemals mit Wasser löschen, sonst kommt es zu einer Fettexplosion!
  • Fläschchen und Brei aus der Mikrowelle immer gut umrühren und erst selbst probieren. Was sich von außen lauwarm anfühlt, ist innen oft kochend heiß!
  • Kind von heißen Kaminöfen und Backöfen fernhalten. Sichern Sie heiße Flächen ab.

Eltern können sich über diesen Aktionstag hinaus auf der BZgA-Website www.kindergesundheit-info.de zu weiteren typischen Gefahrenquellen und Vorbeugemaßnahmen informieren.

Quelle: Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.

   
Paulinchen Initiative für brandverletzte Kinder e.V. berät und begleitet Familien mit brandverletzten Kindern in jeder Phase nach dem Unfall. Ein großes Kompetenznetzwerk steht zur Verfügung, sodass keine Frage rund um die thermische Verletzung im Kindesalter offenbleibt. Ziel ist es, für jedes brandverletzte Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen und präventiv auf Unfallursachen hinzuweisen.
 

Vorjahresaktionen

2023:

Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!

Der „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht in diesem Jahr unter dem Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!“. Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, rund 7.000 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Daher richtet Paulinchen e.V. in diesem Jahr den Fokus besonders auf brandheiße, brandgefährliche Unfallursachen, die zu Brandverletzungen führen.

Am „Tag des brandverletzten Kindes“ wird über Unfallgefahren aufgeklärt und über die schwerwiegenden Folgen von Verbrennungen und Verbrühungen informiert. Das Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!“ soll zeigen, wie schnell ein Unfall passieren kann und Eltern für Unfallursachen sensibilisieren. „Vielen Eltern ist nicht bewusst, dass gerade im häuslichen Bereich die meisten Unfälle passieren und direkt im kindlichen Umfeld „brandheiße“ Gefahren lauern. Die frisch aufgebrühte Tasse Tee, der gerade angezündete Kaminofen oder die Kerze, die kurz unbeaufsichtigt war, können innerhalb von Sekunden zu Verbrühungen oder Verbrennungen der zarten Kinderhaut führen. Nur wenn Eltern die Gefahren kennen, können sie präventive Maßnahmen ergreifen und diese folgenschweren Unfälle verhindern“, stellt Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V., fest.

Wolfgang Schäuble, Leiter der Münchner Feuerwehr, fordert Eltern und Betreuungspersonen auf, die Umgebung von Kindern immer wieder auf Gefahren zu überprüfen und Schutzmaßnahmen dem Alter des heranwachsenden Kindes anzupassen, um „brandgefährliche“ Situationen frühzeitig zu beseitigen. „Familien mit kleinen Kindern sollten Kaminöfen, Feuerschalen und offenes Feuer immer gut absichern zum Beispiel mit Schutzgittern. Auch brennende Kerzen sollte man nie unbeaufsichtigt lassen. Feuer übt seit jeher eine große Anziehungskraft gerade auf die Jüngsten aus und wird daher immer wieder unterschätzt. Am „Tag des brandverletzten Kindes“ beteiligen sich deshalb bundesweit viele Feuerwehren, um aufzuklären und Gefahrenschutz zu zeigen.“

„In unserem Klinikalltag erleben wir leider viel zu oft, dass gerade junge „brandverletzte“ Patient*innen einen langen Weg nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall vor sich haben. Mehrere Operationen, Rehabilitationsmaßnahmen und Therapien, die über Monate, manchmal Jahre gehen und lebenslange Narben, können die Folge sein. Wir sind dankbar, dass Paulinchen e.V. mit dem „Tag des brandverletzten Kindes“ eine Möglichkeit geschaffen hat, dass wir auf diese folgenschweren Unfälle hinweisen können. Als Spezialklinik beteiligen wir uns auch in diesem Jahr gemeinsam mit vielen anderen Kliniken in Deutschland, um auf dieses wichtige brandheiße und brandgefährliche Thema, Unfallgefahren für Kinder durch heiße Flüssigkeiten und Feuer, aufmerksam zu machen“, Dr. Bernd Hartmann, Chefarzt des Schwerbrandverletzten-Zentrums am Unfallkrankenhaus Berlin.

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verbrannt oder verbrüht hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Kühlen:

  • Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.

Präventionsfilme: Große Gefahren für kleine Kinder (You Tube)
Hashtags: #TDBK2023 #paulinchenev #weißBescheid #Verbrennung #Verbrühung #BeBurnsAware
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Quelle: Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.

   

Paulinchen Initiative für brandverletzte Kinder e.V. berät und begleitet Familien mit brandverletzten Kindern in jeder Phase nach dem Unfall. Ein großes Kompetenznetzwerk steht zur Verfügung, sodass keine Frage rund um die thermische Verletzung im Kindesalter offenbleibt. Ziel ist es, für jedes brandverletzte Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen und präventiv auf Unfallursachen hinzuweisen.

 

2022:

Verbrannt, verbrüht was nun?

Der diesjährige Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht was nun?“ Fokus des Aktionstages 2022 liegt u. a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes. Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie? Auf diese und weitere Fragen möchte Paulinchen e. V., Initiator des Aktionstages, mit vielen bundesweiten Aktionspartner*innen am 7. Dezember eingehen.

Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen Initiative für brandverletzte Kinder e. V., weiß: Über die Beratungshotline von Paulinchen machen wir die Erfahrung, dass Eltern und Bezugspersonen von Kindern nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall oft unsicher sind, ob sie richtig reagiert haben“. Die bestmögliche Versorgung jedes einzelnen brandverletzten Kindes ist ein großes Anliegen von Paulinchen. Erste-Hilfe-Maßnahmen, das Absetzen des Notrufs, die Rettungskette, die Behandlung im Krankenhaus und darüber hinaus werden Themen des diesjährigen „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember sein.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), fordert: „Alle Eltern sollten wissen, wie sie im Notfall richtig handeln. Erste-Hilfe-Maßnahmen am Kind kann man beispielsweise in Erste-Hilfe-Kursen erlernen. Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden. Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit der Kinder- und Jugendärztin bzw. dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden. Bei einer Verbrennung gilt: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen! Bei einer Verbrühung muss dem Kind die durchnässte Kleidung einschließlich Windel sofort ausgezogen werden. Ausschließlich die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für ca. 10 Minuten zur Schmerzlinderung gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.“

Dr. Mechthild Sinnig, ärztliche Leiterin des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder der Kinderklinik auf der Bult in Hannover und Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Das schwerbrandverletzte Kind, berichtet: Auf eine Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes folgt häufig eine extrem langwierige und schmerzhafte Behandlung.Hauttransplantationen, Korrekturoperationen und psychische Traumata können Folgen einer thermischen Verletzung sein. Deshalb ist eine Versorgung dieser Kinder durch Spezialist*innen für Verbrennungsbehandlung entscheidend. In Abhängigkeit von der Verletzungsschwere sollten Kinder mit thermischen Verletzungen entweder in Zentren für schwerbrandverletzte Kinder oder in spezialisierten Kliniken für brandverletzte Kinder versorgt werden. Diese Kliniken werden vom Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) mit dem Gütesiegel „Sicherheit und Qualität für brandverletzte Kinder“ ausgezeichnet und erfüllen alle Voraussetzungen für eine fachgerechte und kindgerechte Behandlung dieser komplexen Verletzungen.

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Kühlen:

  • Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.

Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Auf der Webseite www.paulinchen.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum Tag des brandverletzten Kindes auf einer Aktionskarte aufgelistet.

Präventionsfilme: Große Gefahren für kleine Kinder (You Tube)

Hashtags: #TDBK2022 #paulinchenev #weißBescheid #Verbrennung #Verbrühung #BeBurnsAware

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Paulinchen Initiative für brandverletzte Kinder e.V. berät und begleitet Familien mit brandverletzten Kindern in jeder Phase nach dem Unfall. Ein großes Kompetenznetzwerk steht zur Verfügung, sodass keine Frage rund um die thermische Verletzung im Kindesalter offenbleibt. Ziel ist es, für jedes brandverletzte Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen und präventiv auf Unfallursachen hinzuweisen.

 

2021:

„Advent, Advent – es brennt!“

Unter dem Motto „Advent, Advent – es brennt!“ steht in diesem Jahr der bundesweite „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember. Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit kommt es häufig zu Unfällen mit Kerzen, heißen Flüssigkeiten und heißen Flächen. Der „Tag des brandverletzten Kindes“ klärt auf, wie man Kinder vor Verbrennungen und Verbrühungen schützen kann.

 

Lichterglanz, Kerzenschein, Plätzchen backen, Glühwein und Kaminofenfeuer bringen in der Advents- und Weihnachtszeit Gemütlichkeit. Damit es nicht zu Verbrennungen und Verbrühungen kommt, gibt Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder, gemeinsam mit vielen Aktionspartnern, am „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember Tipps, wie man Kinder vor Unfällen schützen kann und klärt über die Folgen von Verbrennungen und Verbrühungen auf.

„Viele Unfälle können durch Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden. Gerade in der Adventszeit ist es wichtig, Kinder nie mit brennenden Kerzen alleine zu lassen“, rät Susanne Falk, Vorstandsvorsitzende von Paulinchen e.V. „Mit (Klein-)Kindern im Haushalt empfehlen wir auf echte Kerzen zu verzichten. LED-Lichterketten und LED-Kerzen sind eine sicherere Alternative.“

„Wir sehen um Weihnachten herum in den Spezialkliniken gehäuft Kinder mit Verbrennungen und Verbrühungen. Die Kleinen erleiden durch umgekippte Tassen Tee oder Glühwein Verbrühungen, verbrennen sich die Finger an der Adventskerze oder fassen mit der Hand auf das heiße Backblech oder an die Kaminofenscheibe“, erläutert Dr. Kay Großer, Vorstandsvorsitzender des Arbeitskreises „Das schwerbrandverletzte Kind“ und Chefarzt der Kinderchirurgie sowie Leiter des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder am Klinikum Kassel. „Ganz wichtig ist bei Verbrennungen, eingebrannte Kleidung nicht zu entfernen, wohingegen man bei Verbrühungen die durchnässte Kleidung sofort ausziehen sollte, einschließlich der Windel. Die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für ca. 15 Minuten gekühlt werden! Ein Kind muss nach einer Brandverletzung immer einem Arzt vorgestellt werden, bei schweren Verletzungen muss man sofort den Notarzt mit 112 rufen.“

Mehr als 30.000 Kinder werden jährlich nach Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen in Deutschland ärztlich behandelt. Davon sind ca. 7.500 Kinder unter 15 Jahren so schwer verletzt, dass sie in Kliniken stationär behandelt werden müssen. In der Weihnachtszeit lauern besonders viele Gefahren. So steigt zum Beispiel die Anzahl der Brände in der Weihnachtszeit um ca. 40 % im Vergleich zum Rest des Jahres. Es dauert nur ca. 20 Sekunden bis ein trockener Weihnachtsbaum vollständig in Flammen steht.

Für eine sicherere Weihnachtszeit gibt Paulinchen e.V. folgende Tipps zum Schutz:

  • Kinder nie mit offenem Feuer oder brennenden Kerzen alleine lassen.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unerreichbar aufbewahren.
  • Kerzen auf eine standfeste, nicht brennbare Unterlage stellen und einen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie Vorhänge etc. einhalten.
  • Kerzen rechtzeitig auswechseln, bevor diese ganz runtergebrannt sind.
  • Kerzen immer löschen, wenn man den Raum verlässt.
  • LED-Kerzen als sichere Alternative nutzen.
  • Den Weihnachtsbaum in einen möglichst schweren, mit Wasser gefüllten Ständer stellen und hohe Bäume zusätzlich festbinden, damit sie nicht umfallen können!
  • Für den Weihnachtsbaum geprüfte LED-Lichterketten oder LED-Kerzen nutzen (z. B. mit dem VDE-GS-Zeichen).
  • Wunderkerzen gehören nicht in Kinderhände.
  • Kinder von heißen Flächen wie Kamin- oder Backofentür fernhalten, heiße Kaminofenscheiben absichern.
  • Nichts Heißes trinken, z. B. Glühwein/Tee, während ein Kind auf dem Arm oder Schoß ist.
  • Heiße Flüssigkeiten nie zu nah an den Rand von Tisch- und Arbeitsplatte oder auf dem Boden abstellen.
  • Auf herabhängende Tischdecken verzichten. Kinder könnten sich daran hochziehen.
  • Rauchmelder retten Leben – die Wohnung/das Haus mit Rauchmeldern sichern.
  • Kinder sollten im Falle eines Brandes Fluchtwege kennen.
  • Einen Brand nur dann löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten Türen schließen und die Wohnung mit allen Familienmitgliedern verlassen. Bei einem Brand immer die Feuerwehr alarmieren – Notruf 112!

Paulinchen ruft bundesweit rund um den Aktionstag am 7. Dezember zum Mitmachen auf – auch digital und über Socialmedia-Kanäle. Apotheken, Kliniken, Praxen, Feuerwehren, Kitas und weitere Engagierte können zum Beispiel mit Präventionsmaterialien oder Aktionen aufklären. Je größer die Beteiligung, desto größer die Aufmerksamkeit für den „Tag des brandverletzen Kindes“ mit seiner wichtigen Botschaft.

Das Motto „Advent, Advent – es brennt!“ soll Familien für die zahlreichen Gefahren in der Vorweihnachtszeit sensibilisieren, um Verbrennungs- und Verbrühungsunfälle durch Feuer oder heiße Flüssigkeiten zu vermeiden und präventiv Gefahrenquellen abzusichern.

Über die Webseite des Vereins können Aktionen angemeldet werden. Neben Informationen zum Aktionstag gibt es Aktionsideen und kostenfreie Infomaterialien zum Bestellen. Außerdem werden alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte dargestellt.

 

2020:

„Vorsicht, heiß!“

Unter dem Motto „Vorsicht,heiß!“ findet am 7. Dezember der „Tag des brandverletzten Kindes“statt. In Deutschland werden jährlich mehr als 7.500 Kinder unter 15 Jahren aufgrund eines Verbrennungs- und Verbrühungsunfalls stationär behandelt. Eine Brandverletzung ist extrem schmerzhaft und angesichts der schweren Folgen nicht nur für das Kind, sondern auch für die Eltern und die gesamte Familie lebensverändernd.

Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.: „Ein Heißgetränk kann bei einem Kleinkind drittgradige Verbrennungen mit bleibenden Narben verursachen. Als bundesweite Organisation für Familien mit brandverletzten Kindern nehmen wir den Aktionstag zum Anlass, Bewusstsein dafür zu schaffen.“ Mit drei neuen Präventionsfilmen zeigt Paulinchen e.V. noch einmal die Hauptgefahren für Kleinkinder bis 2 Jahren. „Kinder im Alter von 0-5 Jahren bilden bei thermischen Verletzungen die Hochrisikogruppe. Besonders unterschätzt werden heiße Flüssigkeiten, wie z.B. Tee oder Kaffee, welche die sensible Kinderhaut schon ab 52°C langfristig schädigen“, erläutert Prof. Dr. med. Marcus Lehnhardt, Präsident der Deutsche Gesellshaft für Verbrennungsmedizin. „Dabei wird besonders häufig die Küche zum Unfallort“, führt der Experte weiter aus. Auf www.tag-des-brandverletzten-kindes.de stellt Paulinchen e.V., Initiator und Ausrichter des Aktionstages am 7. Dezember neben kostenfreien Materialien zur Prävention und Unfallverhütung auch die bundesweiten Aktionspartner*innen wie Kliniken, Feuerwehren, Kitas usw. vor.

Das gemeinsame Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor Verbrennungs-und Verbrühungsunfällen zu schützen und für Gefahren zu sensibilisieren und zu zeigen, wie man diese folgenschweren Unfälle verhindern kann.

Tipps zum Schutz:

  • Nichts Heißes essen oder trinken, während ein Kind auf dem Arm oder Schoß ist.
  • Heißgetränke nie zu nah an den Rand von Tisch- und Arbeitsplatteoder auf dem Boden abstellen.
  • Keine herabhängenden Tischdecken verwenden; Kinder könnten sich daran hochziehen.
  • Wasserkocher und andere elektrische Geräte immer außer Reichweite von Kindern stellen. Vorsicht mit herabhängenden Kabeln!
  • Kinder von heißen Flächen wie Herdplatten, Kaminöfen und Backöfen fernhalten.
  • Immer auf den hinteren Herdplatten kochen und die Griffe von Töpfen und Pfannen nach hinten drehen. Kochfeld mit einem Herdschutzgitter sichern, damit Kinder nicht auf heiße Platten fassen oder Töpfe auf sich herabziehen können.
  • Badewassertemperatur immer kontrollieren, niemals nur heißes Wasser einlaufen lassen. Wasserhähne mit Thermostat sichern.
  • Wärmflaschen mit Wasser unter 50° Celsius befüllen und die Flasche gut verschließen (bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern nicht verwenden).

Links: www.tag-des-brandverletzten-kindes.de   I   www.paulinchen.de

Präventionsfilme: Große Gefahren für kleine Kinder (Youtube)

Hashtags: #TDBK2020 #paulinchenev #weißBescheid #Verbrennungen #Verbrühungen #BeBurnsAware

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2019:

„Verknallt an Silvester!“

Der bundesweite „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht 2019 unter dem Motto „Verknallt an Silvester!“ und rückt Unfallgefahren, ausgehend von Feuerwerkskörpern, in den Mittelpunkt. Paulinchen e.V. ruft zum Mitmachen auf, um Kinder vor Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen zu schützen, auf Unfallgefahren hinzuweisen und über Erste-Hilfe Maßnahmen zu informieren.

„Wir haben in den letzten Jahren schwere Explosionsverletzungen durch Böller bei Kindern behandelt, insbesondere mit Handverletzungen und Teilamputationen von Fingern. Ein Problem dabei sind speziell Böller, die den deutschen Sicherheitsbedingungen nicht entsprechen“, betont Dr. Hans Lemke, leitender Arzt für Schwerbrandverletzte im Klinikum Dortmund gGmbH.

„Gerade Jungs zwischen 8 und 15 Jahren bilden bei Unfällen mit Raketen und Böllern die Hochrisikogruppe. Nicht nur schwer verletzte Hände, sondern auch Gesicht, Augen, Ohren und Genitalen sind häufig betroffen“, sagt Adelheid Gottwald, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. „Fatal ist, dass die Kinder und Jugendlichen sich der dramatischen Folgen für ihr ganzes Leben nicht bewusst sind, deshalb ist Aufklärung sehr wichtig”, führt Adelheid Gottwald weiter aus. Paulinchen ruft bundesweit Kliniken, Feuerwehren, Apotheken, Kitas, Praxen oder Einzelpersonen zum Mitmachen auf. Jeder kann sich rund um den 7. Dezember beteiligen, um auf Unfallgefahren hinzuweisen und Kinder und Jugendliche vor Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen zu schützen. Auf der Webseite www.tag-des-brandverletzten-kindes.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte dargestellt.

 

2018:

Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, ca. 6000 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen. Um auf die Folgen von thermischen Verletzungen im Kindesalter, deren Behandlung, die Unfallgefahren und die Erste Hilfe aufmerksam zu machen, ruft Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. jährlich am 7. Dezember zum bundesweiten "Tag des brandverletzten Kindes" auf.

 

Vorsicht heiß!
Der „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Vorsicht heiß!“ und es soll ein besonderer Schwerpunkt auf Brandschutzerziehung und Unfallgefahren gelegt werden. Brandverletzungen bei Kindern verändern das Leben der ganzen Familie. Die Verletzungen sind sehr schmerzhaft und ziehen langwierige Behandlungen nach sich.

Weitere Informationen: www.tag-des-brandverletzten-kindes.de und www.paulinchen.de  

   
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