07.12.2015 - Förderung des Ehrenamtes ist Staatsziel in Baden-Württemberg
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Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 25. November 2015 die Verfassung des Landes Baden-Württemberg geändert. Künftig ist die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl ein Staatsziel im Land. Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg Dr. Frank Knödler hat diese Ergänzung ausdrücklich begrüßt. „Damit“, so der Präsident, „bekommen wir bei der Umsetzung des Strategiepapieres unseres Verbandes zur Förderung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes eine wirksame Unterstützung“.
01.12.2015 - „Christoph 43“ verlässt Karlsruhe
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Karlsruhe (BWÜ). Am 10. Juni 1987 wurde die Station von „Christoph 43“ am Neuen St. Vincentius Krankenhaus feierlich eingeweiht. Nach nunmehr 28 Jahren sind die Tage der Station, des Hangars und der Unterkunft nach rth.info vorliegenden Quellen gezählt.
16.11.2015 - Katastrophenschutz Baden-Württemberg: Neue Fahrzeuge für den Bevölkerungsschutz übergeben
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Innenminister Reinhold Gall hat vier neue Trägerfahrzeuge zum Transport von Abrollbehältern im Wert von 840.000 Euro übergeben. Die Fahrzeuge werden in Freiburg, Heidelberg, Ravensburg und Spaichingen bei den dortigen Feuerwehren stationiert. „Das Land Baden-Württemberg kommt damit bei der wirkungsvollen Bekämpfung von Katastrophen einen wichtigen Schritt voran. Mein Dank gilt allen, die an der Beschaffung beteiligt waren, insbesondere dem Logistikzentrum Baden-Württemberg sowie den Hersteller- und Lieferfirmen. Den Feuerwehren in den Standorten der Fahrzeuge danke ich für die Bereitschaft, die Fahrzeuge zu übernehmen“, sagte Gall.
05.11.2015 - Nothilfe-SMS als Ergänzung zum Notfall-Fax
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„Das Land Baden-Württemberg bietet ab sofort hör- und sprachbehinderten Menschen eine zusätzliche Möglichkeit, in einer Notlage Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste zu verständigen.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall. Hör- und sprachbehinderte Menschen hätten bei einem Notfall bisher nur über ein Notruf-Fax an die 110 oder 112 Hilfe anfordern können. Ergänzt werde diese Möglichkeit jetzt durch die Nothilfe-SMS.
27.10.2015 - Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg
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Feuerwehr Baden-Württemberg
Die Landesregierung will dafür sorgen, dass die Feuerwehren ihren Personalbestand sichern und ihre Wirtschaftlichkeit verbessern können. „Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich auch in Zukunft noch ausreichend Männer und Frauen für eine Mitarbeit in den Feuerwehren finden und diese auch künftig rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen können“, betonte Innenminister Reinhold Gall, nachdem das Landeskabinett den nach der Anhörung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophenschutzgesetzes beschlossen hat.















