Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

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Katwarn Warnungen

   

Sperrung der Grill- und Feuerstellen

 

In der Stadt Oberderdingen besteht derzeit aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen eine erhöhte Waldbrandgefahr. 

Das Ordnungsamt Oberderdingen hat daher das Benutzen der Grill- und Feuerstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, ab Freitag, 10.07.2026 ausdrücklich untersagt.

Das Aufsuchen der Grillplätze ohne offenes Feuer zu machen, bleibt weiterhin erlaubt.  Die Nutzung mitgebrachter Grills, sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gem. § 41 Abs. 1 Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.

Wir bitten ferner eindringlich darum, das vom 01. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Das Grill- und Rauchverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt kontrolliert. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden entsprechend geahndet.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.

Quelle: Stadtverwaltung Oberderdingen, 09.07.26

   

28.11.2019 - Seminar „Kameradschaftskasse als Sondervermögen“ besucht

Details

Am Donnerstag, 28.11.19 nahmen sieben Angehörige unserer Feuerwehr bzw. der Gemeindeverwaltung Oberderdingen am Seminar „Kameradschaftskasse der Feuerwehr als Sondervermögen“ des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg an der Westwache der Berufsfeuerwehr Karlsruhe teil. Der Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbands Herr Gerd Zimmermann begrüßte die Teilnehmer der sehr gut besuchten Abendveranstaltung und übergab anschließend an den Referenten, Rechtsanwalt und Steuerberater Emo Thönnes.

Er erläuterte zunächst die Ausgangslage in Bezug auf die steuerliche Behandlung der Kameradschaftskassen bei den Feuerwehren, deren rechtliche Einordnung und die Ansicht der Rechtsprechung.

Im weiteren Verlauf ging er auf die Sonderregelung „Kameradschaftskasse als Sondervermögen“ als Reaktion des Gesetzgebers in Baden-Württemberg ein. Dabei sprach er über die Folgen der Bildung eines Sondervermögens und über die Notwendigkeit der Erstellung eines Wirtschaftsplanes.

Ein weiterer Punkt der Agenda beleuchtete die ertragssteuerlichen Aspekte. Hier ging es im Wesentlichen um Grundsätze der Besteuerung der öffentlichen Hand, um die Definition eines Betriebs gewerblicher Art, über die Voraussetzungen im Einzelnen, über die Kameradschaftskasse als BgA, um Praxisbeispiele und die Folgen eines BgA.

Umsatzsteuerliche Aspekte waren das nächste Thema auf dem Programm. Im Einzelnen ging es dabei um die bisherige Rechtslage, das Europäische Recht, die Rechtsprechung, den aktuellen Stand und die Reaktion des Gesetzgebers sowie um die Auswirkung der Neufassung.

Anhand von Praxisbeispielen wurden anschließend die Prüfung der Steuerpflicht und des Steuersatzes, die Abgrenzung bei der Abgabe von Speisen und Getränken, der Vorsteuerabzug, unentgeltliche Wertabgaben, die Steuererklärung und Besonderheiten erläutert.

Als letzter Programmpunkt der Inhouse-Schulung referierte Thönnes über die Bildung eines Feuerwehr-Fördervereins als Alternative.

Unsere Teilnehmer waren: Christian Bührer, Marco Fischer, Tobias Proissl (Gesamtwehr / Abteilung Oberderdingen), Klaus Bögel, Marc Silber, Lars Vincon (Abteilung Großvillars) und Dieter Motzer (Gemeindeverwaltung).

   
© Freiwillige Feuerwehr Oberderdingen

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