Aktuelle, amtliche Bevölkerungsschutz-Warnungen für den Landkreis Karlsruhe

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Informationen zum LSHD / Katastrophen- bzw. Zivilschutz

Details

Zusatzinformationen zum LSHD / Katastrophen- bzw. Zivilschutz

Der LSHD wurde als Organisation für den Zivilschutz (ZS) nach dem zweiten Weltkrieg in den Jahren 1956/57 vom Bund geplant und aufgebaut, um der Bevölkerung v.a. im Verteidigungsfall wirksame, schnelle Hilfe beim Luftschutz aber auch bei anderen Notständen bieten zu können.

Zu diesem Zweck wurden verschiedene Fachdienste (Brandschutzdienst, Bergungsdienst, Sanitätsdienst, ABC-Dienst, Fernmeldedienst) eingerichtet, und mit Personal sowie Fahrzeugen ausgestattet. Die Fahrzeuge waren überwiegend speziell entwickelte Sonderfahrzeuge.

Die Fahrzeuge des Brandschutzdienstes wurden auf Feuerwehren im ganzen Bundesgebiet verteilt, die in taktischen Einheiten zusammengefasst waren. Eine taktische Einheit bestand bei allen Fachdiensten aus einer Führungsgruppe, drei Einsatzzügen und einem Versorgungszug. Die taktische Einheit des Brandschutzdienstes, der Einsatzverband war die (meist überörtliche) LS-FB (Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft) mit einer Führungsgruppe, zwei Angriffszügen, einem Wasserversorgungszug und einem Versorgungszug. Daneben gab es noch LS-Feuerwehrschnelltrupps (LS-FS), die zur Soforthilfe vor Ort selbstständig ausrücken konnten. Geplant und im Aufbau befanden sich beim Brandschutzdienst außerdem noch LS-Wasserförderbereitschaften (LS-WFB) die jeweils aus drei identischen Wasserförderzügen (je ein Gerätewagen GW (Hanomag AL 28), zwei Wasserförderwagen WFW (Magirus-Deutz Mercur F 125), ein Mannschaftswagen MW (Hanomag AL 28)) bestanden.

In den Jahren 1968 bis 1972 wurde nach Verabschiedung des „Gesetztes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG)“ der LSHD als Organisation aufgelöst, und die Einheiten in den erweiterten Katastrophenschutz der Landkreise bzw. kreisfreien Städte eingeordnet, verbunden mit Umstrukturierungen und Verkleinerungen der Einheiten in Züge. So waren jetzt im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes nur noch die Löschzüge „Löschen und Retten“ (LZ-R) sowie „Löschen und Wasserversorgung“ (LZ-W) vorgesehen. Ein Löschzug bestand aus Zugtrupp, zwei Löschgruppen (je ein LF 16-TS) und einem Rettungstrupp (beim LZ-R) bzw. Wasserversorgungstrupp (beim LZ-W) mit einem Rüstwagen RW1 / Hilfsrüstwagen (HRW) / Gerätewagen GW (beim LZ-R) bzw. einem Schlauchkraftwagen (SKW) oder Schlauchwagen SW 2000-Tr (beim LZ-W). Einzig der Fachbereich Bergungsdienst blieb mit dem Technischen Hilfswerk (THW) nach wie vor eine vom Bund direkt unterhaltene Hilfsorganisation.

1974 entstand nach der Umstrukturierung das Bundesamt für Zivilschutz. Nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland BRD mit der Deutschen Demokratischen Republik DDR und dem Abflachen des „kalten Krieges“ einhergehend mit einer immer kleiner werdenden Gefahr eines Verteidigungsfalles, wurde der Katastrophenschutz in der „neuen BRD“ in den 1990-ger Jahren, auch aus finanziellen Gründen, weiter abgebaut, zahlreiche Einheiten wurden aufgelöst bzw. umstrukturiert. Die ABC- und Fernmeldedienste wurden überwiegend von den kommunalen Feuerwehren übernommen.

Mit der Neukonzeption des bundeseigenen Katastrophenschutzes im Zivilschutz in den Jahren 1994/95 hat sich der Bund, auch auf Drängen der Länder, von den bisherigen Strukturen getrennt. Dazu gehört neben dem Verzicht auf die Vorgabe von Einheiten (Züge, Gruppen, Trupps) auch die Aufhebung bzw. Außerkraftsetzung der bisherigen Stärke- und Ausrüstungsnachweisungen (STAN). Seit dem Inkrafttreten dieser Neukonzeption stellt der Bund den Ländern "nur" noch Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Konkret bedeutet dies, dass der Bund die Fahrzeuge mit Ausstattung beschafft, und diese den Ländern zur weiteren Verwendung bzw. Integration in Länderstrukturen zuweist.Folgende Fahrzeuge werden bundesseitig im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt: Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS und Schlauchwagen SW 2000-Tr (beide nach DIN).

2001 wurde schließlich das Bundesamt für Zivilschutz aufgelöst, die Aufgaben wurden vom Bundesverwaltungsamt übernommen. Erst nach den Terrorangriffen 2001 in den USA wurde wieder die Notwendigkeit eines gut funktionierenden und ausgestatteten Katastrophenschutzes erkannt, und neue Maßnahmen eingeleitet. Es wurde 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als zentrales Organisationselement für die zivile Sicherheit errichtet (www.bbk.bund.de).

In den Jahren 2005 und 2006 wurden v. a. im Hinblick auf die im Juni 2006 in Deutschland stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft hauptsächlich vor dem Hintergrund der Befürchtungen von terroristischen Anschlägen auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Fahrzeuge, vorwiegend für den Einsatz zur Bewältigung von Massenanfällen an Verletzten (MANV) beschafft, und den Feuerwehren und Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellt. So wurden beispielsweise bundesweit Sanitäts- und Betreuungsfahrzeuge, sowie u.a. in Baden-Württemberg im April 2006 vier Abrollbehälter (AB) MANV und ein AB-Medizintechnik sowie ein Großrettungswagen (G-RTW) angeschafft. Die Abrollbehälter und der G-RTW wurden auf die Feuerwehren Stuttgart (G-RTW, AB-MANV, AB-MedTech), Karlsruhe, Mannheim und Ravensburg verteilt.

Im April 2006 wurden allerdings auch wieder Einsparplanungen des Bundes im Katastrophenschutz bekannt, die vorsehen alle noch verbliebenen 1745 Brandschutzfahrzeuge des Bundes (LF 16-TS, SW 2000) nicht mehr zu ersetzen. Der Bund will nach diesen Planungen im Zivilschutz weiterhin nur noch das Material zur Verfügung stellen, Ausbildung und Unterhalt sollen Länder und Kommunen übernehmen. Die Zuständigkeit möchte der Bund im Zivilschutz nur noch für besondere atomare, biologische und chemische Gefahren sowie bei Vorfällen mit Massenanfällen an Verletzten übernehmen. Im Oktober 2008 gab das BBK aber bekannt, dass der Bund nun doch neue Fahrzeuge für den Bereich "Brandschutz" beschafft und bereit stellt. Insgesamt sollen ab Ende des Jahres 2009 sukzessive 961 Löschfahrzeuge „LF-KatS“ (ähnlich wie LF 10/6) und 450 Fahrzeuge zur Wasserversorgung/-förderung „SW-KatS“ (ähnlich wie GW-L2) an die Länder ausgegeben.

Nachdem sich 1970 durch Feldversuche auf Initiativen von ADAC und DRF der positive Nutzen einer Luftrettung herausgestellt hatte, engagierte sich schließlich auch der Bund im Rahmen des Zivilschutzes sowie durch die Bundeswehr beim Aufbau der Luftrettung in Deutschland. Nach und nach wurden insgesamt 18 Luftrettungsstützpunkte mit Zivilschutzmaschinen des Bundes vom Typ MBB Bo 105 bzw. Bell 212 sowie sechs Stützpunkte der Bundeswehr mit dem Typ Bell UH1D für die zivile Luftrettung (innerhalb des SAR-Dienstes) aufgebaut und eingerichtet. Nach der Wiedervereinigung wurde in den neuen Bundesländern die Luftrettung ebenfalls flächendeckend aufgebaut. Der kurzfristig entstandene große Bedarf an Rettungshubschraubern wurde neben ADAC und DRF auch vom Bund gedeckt. Es wurden von Bundeswehr und Zivilschutz 14 weitere Standorte aufgebaut.

Allerdings hat sich die Bundeswehr wegen Umstrukturierung, Einsparungen und Hubschraubermusterwechsel inzwischen komplett aus der zivilen Luftrettung (insgesamt bis zu 15 Stationen) zurückgezogen (1998-2006) und betreibt in reduzierter Stärke nur noch den SAR-Dienst. Der Zivilschutz hat seine Mitwirkung von zwischenzeitlich 23 Stationen auf 12 reduziert (1995/96 und 2005/06). Alle Luftrettungsstützpunkte wurden von den privaten Betreibern ADAC und DRF übernommen. Ende 2006 wurden im Rahmen einer flächendeckenden Ersatzbeschaffungsmaßnahme durch den Bund die ersten zwei Zivilschutz-Rettungshubschrauber vom Typ MBB/EC Bo 105 in den gebirgsnahen Stationen Kempten und Traunstein durch neue Modelle des Typs EC 135 von Eurocopter ersetzt. Der Flottenaustausch wurde Mitte 2008 abgeschlossen. (Informationen zur Luftrettung in Deutschland: www.rth.info)

Hinweis: Die Aktualisierung der Übersicht endet momentan im Jahr 2010!

 

Ausstattung LSHD-Brandschutzdienst nach STAN

Einheit Fahrzeugausstattung Mannschaftsstärke
LS-Feuerwehrschnelltrupp TLF 8 (Unimog S BM 404) 1/2

LS-Feuerwehrbereitschaft (überörtlich)

Führungsgruppe Fukow (Funkkommandowagen, DKW Munga F91/4) 1/3
Krad (zivil) 1
Krad (zivil) 1
1. Zug (Angriffszug A-Zug) PKW (zivil) 1/2
VLF (Vorrauslöschfahrzeug, Unimog S BM 404) 1/5
TLF 8 (Unimog S BM 404) 1/2
TLF 8 (Unimog S BM 404) 1/2
LF 16-TS (Magirus Deutz Mercur F 125) 1/8
2. Zug (Angriffszug A-Zug) PKW (zivil) 1/2
VLF (Vorrauslöschfahrzeug, Unimog S BM 404) 1/5
TLF 8 (Unimog S BM 404) 1/2
TLF 8 (Unimog S BM 404) 1/2
LF 16-TS (Magirus Deutz Mercur F 125) 1/8
3. Zug (Wasserversorgungszug W-Zug) PKW (zivil) 1/2
TLF 16 (Magirus Deutz Mercur F 125) 1/5
LF 16-TS (Magirus Deutz Mercur F 125) 1/8
SKW (Schlauchkraftwagen, Magirus Deutz Mercur F 125) 1/5
4. Zug (Versorgungszug V-Zug) PKW (zivil) 1/1
Krad (zivil) 1
DL 1/1
mLKW 1/1
mLKW mit FKH (Feldkochherd) 1/2
Gesamt: 23 Fahrzeuge Gesamt: 88 Personen

Informationsquellen:

  • Hase, Michael: Einheitlich aber leistungsstark: die LSHD-Fahrzeuge, in: Brandschutz / Deutsche Feuerwehr-Zeitung 2/2003, S. 119 ff.
  • Oswald, Werner / Gihl, Manfred: Kraftfahrzeuge der Feuerwehr und des Sanitätsdienstes 1900-1975, 4. Auflage Stuttgart 1985, S. 250 ff.
  • Bundesamt für Zivilschutz / Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
   
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