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10.07.2013 - In Baden-Württemberg tritt gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Kraft

Details

Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern ist aus Sicht der Landesregierung in Baden-Württemberg erforderlich, um deren flächendeckenden Einsatz in den Wohnungen zu erreichen.

„Rauchwarnmelder in Räumen, in denen Menschen schlafen, können Leben retten“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, in der abschließenden Landtagsdebatte über eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung (LBO). Allein durch Werbeaktionen und Appelle an die Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer und Wohnungsbesitzer sei eine flächendeckende Verbreitung von Rauchwarnmeldern insbesondere in Wohnungen nicht zu erreichen.

50 Todesfälle durch Brände jährlich

„Jedes Jahr sind in Baden-Württemberg etwa 50 Tote bei Bränden zu beklagen. 70 Prozent von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Schlafende Menschen bemerken nicht, wenn sich tödlicher Rauch im Gebäude ausbreitet“, mahnte Staatssekretärin Splett. Sie erinnerte daran, dass der Ministerrat daher schon im Dezember 2012 die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern als einen Eckpunkt bei der Überarbeitung der Landesbauordnung beschlossen hatte. Da aber die umfangreiche Novelle der LBO aufgrund zahlreicher Einzelaspekte viel Zeit erfordere, sei es richtig gewesen, dass die Regierungsfraktionen Grüne und SPD die Rauchwarnmelderpflicht aus dem Gesamtvorhaben herausgenommen und als eigenständiger Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben.

Rauchmelder retten Leben

Wenn es brennt, retten Rauchmelder Leben. Deshalb sind die Warngeräte künftig in Baden-Württemberg Pflicht. Das hat der Landtag beschlossen. 

Jedes Jahr sterben in Baden-Württemberg etwa 50 Menschen bei Bränden. Die meisten von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Im Schlaf bemerken sie nicht, dass ein Feuer ausgebrochen ist. 95 Prozent der Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Schon nach zwei bis vier Minuten können die inhalierten Brandgase tödlich sein. 

Viele dieser Opfer können vermieden werden, wenn Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Denn Rauchmelder lösen schnell nach Ausbruch eines Brandes Alarm aus und warnen mit einem schrillen lauten Ton vor der tödlichen Gefahr.

Deshalb haben wir nun auch in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht eingeführt.  Der Landtag  hat eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung beschlossen. 

Für wen gilt die Rauchmelderpflicht?

Schlafräume - auch Gästezimmer und Kinderzimmer – sowie Rettungswege innerhalb der Wohnung müssen künftig mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig. Die Rauchmelderpflicht besteht in Miet- und Eigentumswohnungen, aber auch in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Beherbergungsbetrieben wie etwa Hotels. Für die Ausstattung der Räume mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig. Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig. 

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht?

Neubauten müssen ab sofort mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Wohnungen und für Sondergebäude wie Pflegeheime oder Hotels gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014. Damit müssen ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. 

Sind Rauchmelder nicht sehr teuer?

Die Kosten für einen Rauchmelder liegen bei etwa zehn bis 30 Euro. Oftmals werden auch Sets mit mehreren Rauchmeldern angeboten. Dies ist eine angemessene Investition, wenn es darum geht Menschenleben zu retten. Rauchmelder sind in jedem Bau- und Elektronikfachmarkt oder beim Fachbetrieb erhältlich.  

Wer kontrolliert die Umsetzung?

Es wird keine automatischen Kontrollen geben. Es liegt aber im gemeinsamen Interesse von Mietern und Vermietern, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Sollte der Vermieter der Pflicht nicht nachkommen, sollten Sie ihn über die neue Rauchmelderpflicht und die Frist für die Nachrüstung informieren und ihn zum Einbau von Rauchmelder auffordern.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg,  www.baden-wuerttemberg.de, 10.07.13

 

   
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