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Geschichtlicher Hintergrund Lichtmess

Das Kuchenreiten zu Lichtmeß

Am Lichtmeßtag (2. Februar) steht unser Ort alljährlich im Zeichen eines uralten Volksbrauchs, des sogenannten Kuchenreitens. In der Morgenfrühe reiten sechs junge Burschen, in der Hand eine mit Buchs und bunten Bändern (einstmals Rekrutenbändeln) verzierte Kreuzstange haltend, von einer Musikkapelle begleitet, der Oberen Mühle zu. Während die Musikanten den Müller mit seinem Leiblied erfreuen, erscheint dieser unter der Haustür und überreicht jedem Reiter einen "Müllerkuchen" (Weißbrotlaib), der an der Kreuzstange befestigt wird. Nachdem sich der Fronmeister im Namen der Gemeinde und der Reiter für die Kuchen bedankt hat, geht's im Trab ins Dorf zurück. Während die Reiter ihre Rosse tummeln, spielen mehrere Abteilungen der Musikkapelle vor den Häusern. Die also geehrten Bürger machen Reitern und Musikern kleine Geschenke. Am Abend streben alle dem Gasthause zu, wo bei Spiel und Tanz mit den Dorfschönen die Laibe verspeist werden.

Woher stammt nun dieser Brauch, der in Württemberg nur noch mit dem Großgartacher Käsreiten am Pfingstmontag vergleichbar ist? Im 12. Jahrhundert waren die beiden Derdinger Mühlen, nämlich die Obere und die Untere, im Besitz des hiesigen Ortsadels, also der Herren von Derdingen. Im 13. Jahrhundert gehörten sie dem Kloster Herrenalb, das hier einen Pfleghof besaß. Nach dem Lehens- und Reversbrief vom Jahre 1572 war die Obere Mühle Eigentum des Klosters bzw. des damaligen klösterlichen Stabsamts Derdingen und Erblehen des gemeinen Fleckens Derdingen. Der Flecken hatte einen jährlichen Mühlzins an das Stabsamt zu entrichten u. a. auf Lichtmeß einen Mühlskuchen im Gewichte von 15 Pfund. Unter den Verpflichtungen der Unteren Mühle gegenüber dem Stabsamt befand sich ein ebenso schwerer Mühlskuchen, auch auf Lichtmeß.

Im Ortslagerbuch von 1722 heißt es: "Nicht weniger hat Müller Jahrs uff Lichtmeß Einen so genannten Mühlkuchen, als biß daher und von ohnerdenklichen Zeiten Herkommens und üblich geweßen ist, zu raichen, der soll halten 15 Pfund. Und hat es mit dem Mühlkuchen gleich wie bey dieser, also auch bey der Oberen Mühlen, vermög uhralter Amtsrechnungen die Meynung: Nemlich es seyen am Lichtmeßtag altem Gebrauch nach die Hofdiener und Knecht in beede Mühlinnen, nemlich in die Obere und in diese, die untere Mühlin mit einer Flaschen Wein gezogen, und seyen Ihnen von Jedwederem Müller uff einer Kreuzstang darzu geordnet, die mit einem grünen Buchsbaum und mit aufgesteckten Aepfeln gezieret gewesen, nebst einem Trunck zur Ergötzlichkeit Ihrer das Jahr umhin habender vielen Bemühung und um willen die beede Mühlinnen dem Closter mit einem ziemlichen Mühlzinß verbunden; zur Gedächtnüß denen seIben Kuchen gegeben und also ufgezöhrt und empfangen worden. Solche Mühlskuchen aber werden nunmehro durch die leedige Pursch beeder Flecken Ober- und Unterdertingen Jahrs am Tag Lichtmeß ußer beeden Mühlenen uff denen darzu gezierten Stangen zu Pferd abgehohlt, in den Amtshof geführt und daselbst nebst dem herkommentlich erlaubten Trunk Wein, nach eines Amtmanns Verordnung, unter die Hofbediente außgetheilt."

Nach dieser Darstellung waren also die zu liefernden Mühlskuchen ein Teil des Mühlzinses, den die jeweiligen Inhaber der beiden Mühlen dem Kloster als ihrem Lehensherrn zu entrichten hatten.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg durften die ledigen Burschen beider Flecken die Kuchen zu Pferd in den Mühlen abholen und in den Amthof führen. Warum erhielten die Burschen dieses Recht? Wir wissen das nicht. Möglicherweise aber deshalb, weil sie nach einer Volkssage in den schweren Kriegszeiten einmal die Mühlen vor Plünderung und Brandschatzung bewahrt haben sollen, indem sie den "Marodeurs" mutig entgegengetreten seien. Im Jahr 1661 gab es zwischen den Bürgern und den Hofbedienten beim Kuchenreiten Händel, die gerichtlich geahndet werden mußten.

Im Jahr 1806 verfiel das klösterliche Stabsamt Derdingen der Auflösung. Nicht viel später wurden alle Erblehen zu Freigütern und die jährlichen Abgaben abgelöst. Die Untere Mühle, seit langem klösterliches Erblehen im Privatbesitz, entledigte sich jetzt der Kuchenlieferung. Die Obere Mühle, seither Erblehen der Gemeinde Derdingen, gelangte nunmehr in den uneingeschränkten Besitz des Fleckens. Dieser war bestrebt, das volkstümliche Kuchenreiten zu erhalten. Deshalb wurde beim Übergang der Mühle in Privatbesitz die Lieferung des Mühlskuchens als dingliche Last beibehalten und im Grundbuch vermerkt. Der Müller sollte hinfort keine Fünfzehnpfünder mehr liefern, sondern sechs kleinere. Von diesen bekam der Schultheiß und der Revierförster je einen, die übrigen gingen an die ledigen Burschen. Letztere erhielten überdies von der Gemeinde noch fünf Flaschen Wein zum Verzechen. Dabei wurde in einem Gasthaus ein kleiner Tanz abgehaIten.

Jetzt essen die Burschen die Kuchen allein. Sie lassen sich in neuerer Zeit beim Lichtmeßreiten von Musikkapellen begleiten. (H. St. A. Stgt., A 489 [Herrenalb] und Pfarrer Bassler, sowie Lagerbuch 1572.)

Die von einigen Heimatforschern vertretene Meinung, daß das Lichtmeßreiten in die vorchristliche Zeit unseres Volkes zurückgehe und ein Teil der anfangs Februar gefeierten Sonnenmesse gewesen sei, bleibt unbewiesen. Große Bedeutung hat das Kuchenreiten für unsere Kleinen. Der Vater hat ihnen ein "Pferd" aus Weiden gebastelt, auch ein Kreuzstängchen und bunte Bänder dazugegeben, die Mutter ein Lichtmeßlaibchen gebacken. Mit hochrotem Gesicht und fliegenden Haaren reiten sie selbst bei Eiseskälte an der Seite ihrer großen "Kollegen". Nur ein Gedanke bewegt heute die kleinen Gehirne, eine Hoffnung leuchtet auf ihren Gesichtern : " Wenn wir einmal groß sind !"

Quelle: Aus unserer Heimat Oberderdingen, Zum 1200. Geburtstag der Gemeinde, 2. Auflage 1983

 

Im Oktober 2012 wurde durch die Initiative des Lichtmeßdenkmal-Teams auf dem neu errichteten Kelterplatz im Oberderdinger Unterdorf das komplett durch Spendengelder finanzierte Lichtmeßdenkmal mit einem großen Fest eingeweiht.

 

 

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